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Redserve GmbH | Heiliggeiststrasse 16 | 6010 Innsbruck | Austria

Trinkwasser Untersuchung

Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel

„Wasser muss geeignet sein, ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit getrunken oder verwendet zu werden.“ (§3 TWV).

Das Inverkehrbringen von Trinkwasser wird im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz(LMSVG) sowie in der Trinkwasserverordnung (TWV) geregelt. In dieser werden an die Qualität und die Überwachung von Trinkwasser strengste Anforderungen gestellt. Eine Trinkwasseranalyse ist sinnvoll und reduziert die Risiken.

Wenn Sie Trinkwasser „in Verkehr bringen“ sind Sie im Sinne des LMSVG und der Trinkwasserverordnung dazu verpflichtet, mindestens 1x jährlich eine Trinkwasser-Untersuchung durchzuführen.

Trinkwasseruntersuchung Trinkwasseranalyse SennAlpin

Unser umfangreicher Service:

  •   fachgerechte Probenahme
  •   Inspektion durch eine akkreditierte Inspektionsstelle
  •   Überprüfungen von Wasserversorgungsanlagen gemäß §134 Abs. 4 WRG

    • Gemäß § 134 WRG ist zur Sicherung der Qualität einer Trinkwasserversorgung eine regelmäßige Überprüfung der Anlagenteile durch Externe (Fremdüberprüfung) durchzuführen. Die Überprüfung hat in Zeitabständen von höchstens fünf Jahren zu erfolgen.