Badewasser Untersuchungen
Wasserhygienisches Gutachten gemäß Bäderhygienegesetz
Der Bewilligungsinhaber eines/einer
- Hallenbades
- künstlichen Freibades
- Warmsprudelbades (Whirlpool)
- Einrichtung mit Warmsprudelwanne (Whirlwanne)
- Kleinbadeteiches
hat der Behörde einmal jährlich ein wasserhygienisches Gutachten gemäß Bäderhygienegesetz vorzulegen. Das Badewasser muss eine solche Beschaffenheit aufweisen, dass für den Schutz der Gesundheit der Badegäste, insbesondere in hygienischer Sicht, in ausreichendem Maße Vorsorge getroffen wird. (BHygV 2012)
Unser umfangreicher Badewasser Service:
- fachgerechte Probenahme
- Inspektion durch akkredidierte Inspektionsstelle
- Wasserhygienisches Gutachten
Das wasserhygienische Gutachten gemäß § 14 Abs. 2 und 5 BHygG ist von der Betreiberin oder dem Betreiber, unverzüglich nach Vorliegen, der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen; darüber hinaus ist dieses dem Betriebstagebuch anzuschließen; auf Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörde oder der oder des Sachverständigen der Hygiene ist in diese Einsicht zu gewähren.
- Abwasseremissionsgutachen
- Ausbildung zum Sauna- und Badewart (gem. ÖNORM S 1150)
Für den Betrieb Ihrer Badeanlage ist ein entsprechend ausgebildetes Bäderpersonal notwendig. Wir bilden Ihre Mitarbeiter in Kooperation mit anerkannten Fachleuten zum Bade- und Saunawart aus. Gerne bieten wir die Schulungen auch direkt bei Ihnen im Betrieb an.